Da Elektrofahrräder weltweit immer beliebter werden, ist es für alle europäischen Enthusiasten wichtig, die E-Bike-Gesetze in Europa zu kennen!
Elektrofahrräder bieten die Lösung für zwei große Probleme, mit denen die Menschheit heute konfrontiert ist: schnelle Urbanisierung und Klimawandel. E-Bikes helfen nicht nur bei der Bewältigung von Staus, sondern sind auch äußerst umweltfreundlich.
Verschiedene Länder haben unterschiedliche Gesetze zur Nutzung von E-Bikes. Während einige Orte sehr nachsichtig und einladend sind, haben andere strenge Anforderungen. Ein solcher Fall ist die Europäische Union.
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Was ist ein E-Bike? – Die europäische Definition
Verschiedene Teile der Welt haben nicht nur unterschiedliche E-Bike-Gesetze, sondern auch unterschiedliche Definitionen dessen, was als E-Bike klassifiziert wird. Gemäß der Richtlinie 2002/24EG der Europäischen Union muss ein EPAC (Electrically Pedal Assisted Cycle):
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Haben Sie einen Hilfsmotor mit einer Dauerleistung von nicht mehr als 250 Watt.
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Unterbrechen Sie schrittweise die Unterstützung durch den Motor, wenn der Fahrer eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht oder aufhört zu treten.
Im Wesentlichen ist jedes E-Bike, auf das die oben genannte Beschreibung zutrifft, von der Typgenehmigung ausgenommen. Wie bei allen Richtlinien der Europäischen Union müssen die Mitgliedsländer diese Anforderungen umsetzen, indem sie sie in ihre nationale Gesetzgebung aufnehmen.
Ein weiteres bemerkenswertes Detail ist, dass die erwähnte Richtlinie 2016 durch die Verordnung 168/2013 aufgehoben wurde. Die vorgenommenen Änderungen waren jedoch nicht so signifikant, und die Definition bleibt mehr oder weniger gleich.
Nachdem wir behandelt haben, wie ein E-Bike von der EU definiert wird, ist es an der Zeit, sich mit verschiedenen Klassen von E-Bikes in europäischen Ländern.

Verschiedene E-Bike-Klassen in der EU
Während es einen historischen Konflikt darüber geben mag, wer genau das erste von einem Menschen angetriebene Fahrrad erfunden hat, zeigen die meisten Finger nach Europa. Seitdem wurden viele Fortschritte in der E-Bike-Branche gemacht, was ein Grund mehr ist, E-Bikes in verschiedene Kategorien einzuteilen.
Europa hat vier technische E-Bike-Klassen, und es gibt unterschiedliche E-Bike-Gesetze in Europa, die sich auf verschiedene Kategorien beziehen. Schauen wir uns an, was sie sind.
Erstens gibt es L1e-A Elektrofahrräder. Diese können eine maximale Motorleistung von 1000 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben. L1e-A-Fahrzeuge haben sowohl Pedal- als auch Gasunterstützung. Darüber hinaus können sie 2 bis 4 Räder haben und sind als Power Cycles bekannt.
Als nächstes haben wir L1e-B-Fahrzeuge. Die maximale Nennleistung für diese Elektrofahrräder beträgt 4000 Watt, während ihre maximal zulässige Geschwindigkeit 45 km/h beträgt. L1e-B-Fahrräder oder Mopeds haben nur eine Tretunterstützung und höchstens 2 Räder.
Die letzten beiden Klassen sind L2e und L6e. Der Unterschied zwischen L2e- und L1e-B-Zyklen besteht darin, dass erstere bis zu 3 Räder haben können, daher der Name dreirädriges Moped. In ähnlicher Weise haben L6e-Fahrzeuge oder leichte Vierräder insgesamt 4 Räder. Die restlichen Spezifikationen wie maximale Leistung und Höchstgeschwindigkeit sind gleich.
Kurz gesagt, die Europäische Union hat vier verschiedene Klassen für E-Bikes vorgeschlagen. Diese Klassen haben daher in Europa eigene E-Bike-Gesetze, die in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Nationale Anforderungen europäischer Länder
So haben verschiedene europäische Länder ihre E-Bike-Gesetze festgelegt.
1. E-Bike-Gesetze in Belgien
Die belgische Gesetzgebung hat zwei Gesetze zu E-Bikes. Diese Gesetze gliedern den Oberbegriff „Elektrofahrrad“ in drei weitere Unterkategorien. Sie sind wie folgt.
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Jedes Alter kann E-Bikes ohne Helm fahren, solange die maximale Nennleistung 250 Watt und die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt. Diese Kategorie wird einfach als „E-Bikes“ bezeichnet.
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Bürger ab 16 Jahren können „Motorfahrräder“ mit 1000 Watt Leistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren, sofern sie über eine Konformitätsbescheinigung verfügen. Helm ist nicht Pflicht.
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„Speed Pedelecs“ sind E-Bikes mit 4000 Watt Maximalleistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie werden als Mopeds klassifiziert, und es gelten die gleichen Anforderungen.
2. E-Bike-Gesetze in Dänemark
Das dänische Parlament hat den Betrieb von Speed-Pedelecs auf Radwegen offiziell genehmigt. Ein Speed-Pedelec ist ein E-Bike mit einer unterstützten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Im Juli 2018 wurde entschieden, dass Superbike-Fahrer nur noch einen Helm tragen müssen und mindestens 15 Jahre alt sein müssen. Darüber hinaus sind die Anforderungen an Nummernschilder und Lizenzen nicht mehr vorhanden.
3. E-Bike-Gesetze in Finnland
Die finnische Gesetzgebung regelt die Nutzung von E-Bikes durch Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung auf 25 km/h bzw. 250 Watt.
Darüber hinaus darf der Motor das Treten nicht ersetzen, sondern soll den Fahrer lediglich beim Treten unterstützen. Außerdem gibt es Versicherungsgesetze für Motoren mit Nennleistungen zwischen 250 und 1000 Watt.
Die EU-Verordnung stuft solche Hochleistungsfahrräder als motorisierte L1e-A-Fahrräder ein. Auch diese dürfen höchstens 25 km/h überschreiten und sind für den öffentlichen Straßenverkehr versicherungspflichtig.
Zusätzlich können E-Bikes der Klasse L1e-A den Fahrer unterstützen, ohne dass er in die Pedale treten muss. Wenn Sie ein 250-W-E-Bike besitzen, das ohne Treten unterstützt, wird es als L1e-A-Fahrzeug eingestuft.
4. E-Bike-Gesetze in Lettland
Lettland ist außergewöhnlich nachsichtig mit seinen E-Bike-Gesetzen. Es gibt keine großen Anforderungen, außer dass das E-Bike eine Nennleistung von 250 W nicht überschreiten darf.
Das lettische Straßenverkehrsgesetz definiert ein E-Bike als ein von Menschen betriebenes Fahrzeug, das von einem Elektromotor unterstützt wird.

5. E-Bike-Gesetze in Norwegen
Norwegen hat auch nicht allzu viele zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung von E-Bikes. Es gibt jedoch einige wichtige für die Hersteller.
Die norwegische Fahrzeugverordnung stellt E-Bikes in dieselbe Kategorie wie normale Fahrräder. Es besteht keine Lizenzpflicht.
Der Motor eines E-Bikes darf eine Nennleistung von 250 Watt nicht überschreiten, und die unterstützte Geschwindigkeit eines E-Bikes darf 20 km/h nicht überschreiten.
Die Motorleistung muss schrittweise reduziert werden, wenn das Fahrrad die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit erreicht. Sobald die Motorunterstützung jedoch abgeschaltet ist, unterliegt das E-Bike nur den regulären Geschwindigkeitsbegrenzungen.
6. E-Bike-Gesetze in Schweden
Ähnlich wie andere E-Bike-Gesetze in Europa wendet Schweden gewöhnliche Fahrradgesetze auf Elektrofahrräder an, solange die Nennmotorleistung nicht mehr als 250 W beträgt und der Motor den Fahrer nach Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km nicht unterstützt /H.
Alle diese Anforderungen sind in der schwedischen Fahrzeugverordnung beschrieben.
7. E-Bike Gesetze in der Schweiz
Die Schweiz, die nicht Teil der Europäischen Union ist, hat ganz andere Gesetze für E-Bikes.
Zum Beispiel hat die Schweiz den Weg geebnet, um die Nutzung von schnelleren E-Bikes zu liberalisieren. Dies geschieht durch die Erleichterung des Führerscheinverfahrens für E-Bikes mit einer unterstützten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h. Es unterscheidet sich stark von anderen E-Bike-Gesetzen in Europa und dient als Alternative zu den 25 km/h E-Bikes.
Im Jahr 2012 hat die Schweiz ihre E-Bike-Gesetze aktualisiert. Seitdem werden elektrisch unterstützte Fahrräder als „leichte E-Bikes“ eingestuft, solange ihre maximale Leistung weniger als 500 Watt beträgt.
Die maximal zulässige Geschwindigkeit dieser Fahrräder beträgt 25 km/h, wenn der Fahrer in die Pedale tritt, während der Motor allein den Fahrer nur bis zu 20 km/h unterstützen kann.
8. E-Bike-Gesetze in der Türkei
Obwohl die Türkei nicht vollständig in Europa vertreten und kein Teil der EU ist, ist sie hier ebenfalls erwähnenswert, da einige ihrer Gebiete auf der europäischen Halbinsel liegen.
Die Türkei stuft E-Bikes ebenfalls als normale Fahrräder ein, außer dass der Motor des E-Bikes nur eine maximale Leistung von 250 W haben darf und die Unterstützung bei 25 km/h abgeschaltet wird.
Wenn der Fahrer aufhört zu treten, sollte der Motor außerdem aufhören, ihn zu unterstützen. Es gibt keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht, und viele türkische Städte fördern die Nutzung von E-Bikes als Lösung für Verkehrs- und Umweltprobleme.
9. E-Bike-Gesetze im Vereinigten Königreich
E-Bike-Gesetze im Vereinigten Königreich unterscheiden sich nicht wesentlich von anderen E-Bike-Gesetzen in Europa. Vorgeschrieben sind eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Motorleistung von 250 Watt.
Darüber hinaus sollte das maximale Fahrradgewicht 30 kg nicht überschreiten. Außerdem müssen Sie über 14 Jahre alt sein, um legal ein E-Bike fahren zu dürfen.
10. E-Bike-Gesetze in Russland
Wir berichten aus denselben Gründen über Russland wie über die Türkei!
Russland lässt E-Bike-Fahrern große Freiheiten. Die einzige große Einschränkung ist, dass die Motorleistung maximal 250 Watt beträgt.
Außerdem können Fahrer ihre E-Bikes frei auf Radwegen und Radwegen betreiben. Wo keine dieser beiden Optionen verfügbar ist, können Sie auf Bürgersteigen und Fußgängerwegen fahren.
11. E-Bike-Gesetze in Deutschland
Deutschland hat im Laufe der Jahre mehrere Schritte in Richtung Elektromobilität unternommen.
E-Bikes fallen in die Kategorie der Elektroleichtfahrzeuge. Diese sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beschränkt, mit Helm darf man aber auch schneller fahren.
Versicherung und Nummernschilder sind erforderlich. Die maximale Motorleistung beträgt bei E-Bikes 500 Watt. Außerdem sollen E-Bike-Fahrer Radwege benutzen, sofern keine vorhanden sind, und in diesem Fall auf Straßen fahren dürfen.
12. E-Bike-Gesetze in Frankreich
Frankreich legt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit mit Unterstützung für E-Bikes auf 25 km/h fest. Es gibt noch eine weitere spezielle Kategorie von E-Bikes, sogenannte Speed-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können.
Insgesamt können die rechtlichen Formalitäten für den Besitz und die Nutzung eines E-Bikes in Frankreich ziemlich überwältigend sein. Außerdem müssen Sie Ihre steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen und sicherstellen, dass der E-Bike-Hersteller in Europa ansässig ist.

13. E-Bike-Gesetze in Italien
Italien erlaubt E-Bikes auf Hauptstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, während sie auf Fußgängerwegen unter 6 km/h bleiben sollen. Die maximal zulässige Ausgangsleistung des Motors beträgt 500 W.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um ein E-Bike zu fahren, und ein Helm ist für Fahrer zwischen 14 und 18 Jahren obligatorisch. Führerschein oder Versicherung sind nicht zwingend erforderlich.
14. E-Bike-Gesetze in Spanien
Die spanische Gesetzgebung, wie die meisten anderen Länder auf dieser Liste, begrenzt die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h und eine maximale Motorleistung von 250 W. Fahrer dürfen ihre E-Bikes nicht auf Gehwegen betreiben und werden mit einer Geldstrafe belegt, wenn sie dabei erwischt werden.
Außerdem müssen Sie über eine Umlaufbescheinigung verfügen, die Ihnen der Hersteller Ihres E-Bikes aushändigt. Führerschein oder Versicherung sind nicht zwingend erforderlich.
Schließlich fördern die Behörden die Verwendung von Helmen – obwohl dies nicht obligatorisch ist. Gleiches gilt für das Tragen einer Warnweste, um sich im Straßenverkehr zu schützen.
15. E-Bike-Gesetze in Irland
Die irische Regierung hat die Nutzung von E-Bikes bisher nicht offiziell geregelt, aber der Verkehrsminister Eamon Ryan hat Erklärungen abgegeben.
Die baldigen E-Bike-Gesetze werden wahrscheinlich keine Versicherungs- oder Lizenzanforderungen enthalten. Das empfohlene Mindestalter beträgt jedoch 16 Jahre, und für Personen zwischen 16 und 18 Jahren besteht Helmpflicht.
Außerdem ist das Befahren von Gehwegen komplett verboten und die motorunterstützte Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h festgelegt. Kurz gesagt, es wird sehr bald ein neuer Rechtsrahmen speziell zur Regulierung der Nutzung von E-Bikes und E-Scootern in Irland geschaffen.
16. E-Bike-Gesetze in Österreich
Die österreichische Gesetzgebung hat eine eigene Definition für Pedelecs, und die gleichen Gesetze gelten für E-Bikes, solange sie der Beschreibung entsprechen. Der Elektromotor muss den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.
Helm und Versicherung sind nicht obligatorisch. Die meisten E-Bike-Gesetze in Europa sind also auch in Österreich gleich.
Allgemeine E-Bike-Regeln in Europa
Nachdem wir uns angesehen haben, wie verschiedene europäische Länder mit E-Bikes umgehen, finden Sie hier einen Überblick über das allgemeine Wohlverhalten von E-Bike-Fahrern.
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Bleiben Sie auf der rechten Straßenseite, vorzugsweise auf einer Fahrbahn oder einem Radweg, falls vorhanden. In Großbritannien oder Irland ist es Pflicht, sich links zu halten.
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Verwenden Sie Handzeichen, um anderen Fahrzeugen anzuzeigen, dass Sie abbiegen.
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Halten Sie immer mindestens eine Hand am Lenker.
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Verwenden Sie Radwege, sofern vorhanden. Wenn es keine gibt, muss Ihr Land bestimmte Gesetze dafür haben, wo Sie stattdessen fahren sollten.
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Schieben oder ziehen Sie keine Gegenstände mit Ihrem E-Bike.
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Wenn Sie mit Ihrem E-Bike zu Fuß gehen, sind Sie ein Fußgänger. Das bedeutet, dass Sie bei Bedarf den Bürgersteig benutzen können.
Fazit
In diesem Leitfaden haben wir versucht, alles Wissenswerte über E-Bike-Gesetze in Europa kurz abzudecken – einschließlich dessen, was als E-Bike gilt, welche Klassen von E-Bikes es gibt, welche nationalen Anforderungen gelten und schließlich einige Wohlverhaltensregeln.
Ich hoffe, es war informativ für Sie! Sehen Sie sich unser Angebot an E-Bikes hier an.
Hey,
spannend wären ergänzende Informationen für s-pedelecs.
Da habe ich leider wenig gefunden.
Freundliche Grüße,
Martin